Betreungsangebot Marie-Marcks-Schule
Gültig ab dem Schuljahr 2021/2022
Höhe der Elternentgelte
Die Betreuungsentgelte werden für 10 Monate von Oktober bis Juli erhoben. Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg beschließt die sozial gestaffelten Entgelte. Familien mit Wohnsitz außerhalb Heidelbergs werden immer in die Entgeltstufe 6 eingruppiert.
Die aktuell gültigen Elternentgelte sind in der folgenden Tabelle abgebildet. Änderungen durch den Gemeinderat der Stadt Heidelberg sind jederzeit möglich.
Freitag-Betreuungsangebot Grundstufe Marie-Marcks-Schule
Betreuungszeiten und Elternentgelte
Preise gültig ab dem Schuljahr 2020/2021
Betreuungszeiten | I | II | III | IV | V | VI |
---|---|---|---|---|---|---|
Beitragsstufen nach Jahresbruttoeinkommen | ||||||
Module/Zeiten | bis 30.000 € |
bis 43.000 € |
bis 56.000 € |
bis 69.000 € |
bis 82.000 € |
über 82.000 € |
Nach Unterrichtsende bis 16:00 Uhr |
6,20 € | 11,60 € | 22,20 € | 33,80 € | 46,00 € | 59,00 € |
*Zusätzlich zum angegebenen Betreuungsentgelt ist ein Essensentgelt zu zahlen (derzeit monatlich 15,08 €).
Einstufung
Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigten in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf.
Ermäßigungen
Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.
Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig
- auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
- auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI
Geschwisterermäßigung |
Einkommensstufe I - IV |
Einkommensstufe V - VI |
2 Kinder aus einer Familie |
75,0 % je Kind |
87,50 % je Kind |
3 Kinder aus einer Familie |
50,0 % je Kind |
58,33 % je Kind |
4 Kinder aus einer Familie |
37,5 % je Kind |
43,75 % je Kind |
5 Kinder aus einer Familie |
30,0 % je Kind |
35,00 % je Kind |
Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind ebenfalls vom Betreuungsentgelt befreit.
Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.
Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.
Zur Bewilligung aller Ermäßigungen ist die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide notwendig.
Rückerstattung Mittagstisch
Eine Rückerstattung des Beitrags für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.
Kündigungsfristen und Änderungen
Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein.
Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.