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Die Elternentgelte

Betreuungszeiten und monatliche Betreuungsentgelte
für die KiTa Forum ab 01.08.2025

Die Betreuungsentgelte sind analog den Be­nut­zungs­ent­gelten der Kindertages­ein­richtungen der Stadt Heidel­berg festgelegt und werden ent­spre­chend fortgeschrieben.

Die Stufen sind wie folgt eingeteilt und beziehen sich auf die, auf ein Jahr hoch­gerechnete Summe der positiven Einkünfte der Haushalts­gemeinschaft, in der das Kind lebt.

Stufe I
bis 30.000 €
Stufe II
bis 43.000 €
Stufe III
bis 56.000 €
Stufe IV
bis 69.000 €
Stufe V
bis 82.000 €
Stufe VI
über 82.000 €

 

 

Der monatliche Beitrag für den Mittagstisch beträgt 100,00 € und ist zusätzlich zum Betreuungsentgelt zu entrichten.

Mit Klick auf ihre Voraussetzungen wird ihnen das entsprechende Elternentgeld pro Kind gültig ab 01.08.2025 angezeigt.

 

 


Einkommensstufe

  • Stufe I
  • Stufe II
  • Stufe III
  • Stufe IV
  • Stufe V
  • Stufe VI


Betreuungszeit

  •   8 Stunden unter Drei
  •   8 Stunden über Drei

Anzahl der betreuten Kinder
aus einer Familie

  • 1 Kind
  • 2 Kinder
  • 3 Kinder
  • 4 Kinder
  • 5 Kinder

8 Stunden ab 1.8.2025

  Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI
1 Kind

137 €

176 €

257 €

335 €

416 €

495 €

2 Kinder

103 €

132 €

193 €

251 €

364 €

433 €

3 Kinder

69 €

88 €

129 €

168 €

243 €

289 €

4 Kinder

51 €

66 €

96 €

126 €

182 €

217 €

5 Kinder

41 €

53 €

77 €

101 €

146 €

173 €

8 Stunden über drei Jahre ab 1.8.2025

  Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI
1 Kind

110 €

157 €

204 €

249 €

296 €

342 €

2 Kinder

83 €

118 €

153 €

187 €

259 €

299 €

3 Kinder

55 €

79 €

102 €

125 €

173 €

200 €

4 Kinder

41 €

59 €

77 €

93 €

130 €

150 €

5 Kinder

33 €

47 €

61 €

75 €

104 €

120 €

 

 

Betreuungszeiten

Die Kindertageseinrichtung ist montags bis freitags von 8.00 - 16.00 Uhr geöffnet.

Geschwistermäßigungen

Die Regelungen zur Geschwisterermäßigung richten sich nach den Bestimmungen für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Heidelberg.

Die Reduzierung des Betreuungsentgelts um eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister das Betreuungsangebot von Kindertageseinrichtungen öffentlicher oder anerkannter Träger der freien Jugendhilfe, eine entsprechende Tagepflegeperson oder das Betreuungsangebot an Heidelberger Grundschulen volle Monate kostenpflichtig besuchen.

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