Ist das zu betreuende Kind mit Hauptwohnsitz außerhalb Heidelbergs gemeldet, ist ein Betreuungsentgelt der höchsten Stufe für die gebuchten Zeitmodule zu bezahlen, unabhängig von den Einkünften der Haushaltsgemeinschaften. Außerdem entfällt in diesen Fällen die Möglichkeit der Reduzierung des Betreuungsentgelts nach § 5 Absatz 11 bis 13.
Das sich aus den Entgeltstufen in Verbindung mit dem gebuchten Modul ergebende geschuldete Betreuungsentgelt entnehmen Sie bitte der Anlage zu den AGB.
Das geschuldete Betreuungsentgelt kann sich während der Vertragslaufzeit ändern, wenn und soweit der Gemeinderat der Stadt Heidelberg geänderte Entgelte, Entgeltstufen oder neue Entgeltformen beschließt. Bitte beachten Sie hierzu § 5 Abs. 15 der AGB.