Anmeldung Schuljahr

2026/2027

Betreuung an Heidelberger Grundschulen

Ganztagsgrundschule Bahnstadt

Hiermit melden Sie unten genanntes Kind für das hier ausgewählte Betreuungsangebot an.
Der Betreuungsvertrag setzt die Zulassung des Kindes zum Betreuungsangebot am Standort Grundschule durch die Stadt Heidelberg voraus und kommt mit Zusendung der Zusage zustande.
Bestandteil des Betreuungsvertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Betreuungsangebote an den ­Heidelberger Grundschulen in Anlage 1.
Zu Laufzeit, Einschränkung und Einstellung des Betreuungsangebots und Kündigungsmöglichkeiten des Betreuungsvertrages ­beachten Sie bitte §§ 1, 2 und § 4 der AGB.

1. Persönliche Daten des Kindes
Geschlecht
Inklusion

Hinweis: Sollte sich nach der Anmeldung ein Anspruch auf inklusive Beschulung ergeben, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich schriftlich mit.

Hat das Kind Anspruch auf Eingliederungshilfe wegen Behinderung oder drohender Behinderung nach SGB VIII oder SGB IX?
Eingliederungshilfe

Bitte fügen Sie einen Nachweis nach § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG), dass das Kind gegen Masern geimpft oder immun ist, als Kopie der Anmeldung bei. (Bitte beachten Sie hierzu § 1 Abs. 3 der AGB.). Eine Platzzusage kann nur nach Vorlage des Nachweises erfolgen.

Nachweis beigefügt
Upload
Ohne Masernimpfung

Ohne Nachweis keine Platzzusage.

2. Wahl des Betreuungsangebots

Sie melden das Kind für folgende Betreuungsangebote nach dem Unterricht an (Zutreffendes bitte ankreuzen):

Nach Ende des Ganztagsgrundschulprogramms bis 15:00 an zwei Schultagen in der Woche mit Mittagessen.
Nach Ende des Ganztagsgrundschulprogramms bis 17:00 an fünf Schultagen in der Woche mit Mittagessen.

Das Essensentgelt beträgt derzeit 37,60 € je Monat. Information zum Kostendeckungsgrad: Die Essensentgelte im Rahmen des Mittagstisches decken derzeit durchschnittlich rund 79 Prozent der originären Aufwendungen.
Das monatliche Essensentgelt kann sich während der Vertragslaufzeit ändern. Bitte beachten Sie hierzu § 6 Abs. 5 der AGB.

3. Einstufung des Betreuungsentgelts

Die Höhe des Betreuungsentgelts ist nach der jeweils aktuellen Entgelttabelle gestaffelt. Information zum Kostendeckungsgrad: Die Elternentgelte im Rahmen der Betreuungsangebote an Grundschulen decken derzeit durchschnittlich rund 38 Prozent der originären Aufwendungen.
Sie schulden das monatliche Entgelt in Höhe der für Sie maßgeblichen Entgeltstufe. Bitte nehmen Sie für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor.
Bitte beachten Sie hierzu § 5 Abs. 3 bis 7 der AGB und die Berechnungshilfe in Anlage 2.
Zur Fälligkeit beachten Sie bitte § 5 Abs. 17 der AGB.

Entgeltstufen I-VI

Maßgebend für die Selbsteinschätzung sind die im aktuellen Monat positiven auf ein Jahr hochge­rech­neten Einkünfte der Haushaltsgemeinschaften, in denen das Kind lebt. Dabei sind jährlich zu­fließende Einkommensarten einzubeziehen.

Entgeltstufen I-VI

Ist das zu betreuende Kind mit Hauptwohnsitz außerhalb Heidelbergs gemeldet, ist ein Betreuungsentgelt der höchsten Stufe für die gebuchten Zeitmodule zu bezahlen, unabhängig von den Einkünften der Haushaltsgemeinschaften. Außerdem entfällt in diesen Fällen die Möglichkeit der Reduzierung des Betreuungsentgelts nach § 5 Absatz 11 bis 13.
Das sich aus den Entgeltstufen in Verbindung mit dem gebuchten Modul ergebende geschuldete Betreuungsentgelt entnehmen Sie bitte der Anlage zu den AGB.
Das geschuldete Betreuungsentgelt kann sich während der Vertragslaufzeit ändern, wenn und soweit der Gemeinderat der Stadt Heidelberg geänderte Entgelte, Entgeltstufen oder neue Entgeltformen beschließt. Bitte beachten Sie hierzu § 5 Abs. 15 der AGB.

4. Überprüfung der Selbsteinschätzung

Sie nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert Sie in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Bitte beachten Sie hierzu und zu den möglichen Folgen der Überprüfung § 5 Abs. 9 der AGB. Hinweis: Bewusst falsche Angaben können auch strafrechtliche Relevanz haben.